Reifensuche California 1100i Speichenrad |
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14.02.24 16:08
banane59
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Reifensuche California 1100i Speichenrad
Moin.... ich fahre Metzeler Metzeler Reifen Mein Vorderreifen muss Neu.
Mein Reifanhändler sagt, es muss ein Schlauchreifen sein. Die Bezeichnung ist: metzeler-lasertec-110-90-v18-61-v
Metzeler liefert den Reifen nicht mehr.
Frage1: müssen Vorder- und Hinterreifen vom selben hersteller sein?
Frage 2: Wo bekomme ich einen entsprechenden Vorderreifen?
Frage 3: Muss es wirklich ein Reifen MIT Schlauch sein?
Vielen Dank für die Antwort
Mein Mopped: California 1100 i Bj. 1993 KD
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14.02.24 18:03
banane59
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Re: Reifensuche California 1100i Speichenrad
Vielen Dank.
Den habe ich auch gefunden. Mein Reifenhändler sagt jedoch, dass dieser SchlauchLOSE Reifen nicht zulässig sei, weil die Guzzi Speichenräder fährt.
Da bin ich aber auf folgendes gesossen: Reifenfabrikatsbindung
Viele Motorradfahrer irrten in der falschen Annahme, dass diese Änderung auch Motorräder beträfe. Ausschließlich maßgebend für Motorräder ist jedoch die Richtlinie 97/24 EG (Kapitel 1: Reifen für 2-und 3-rädrige Fahrzeuge). Hier ist nach Ansicht des Verkehrsministeriums nach wie vor die Möglichkeit einer Reifenfabrikatsbindung gegeben, sofern der jeweilige Fahrzeughersteller hier fahrzeugspezifische Vorgaben definiert. Sachstand ist also eine gültige Reifenfabrikatsbindung für Motorräder. Nach wie vor können vom Hersteller bestimmte Reifentypen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, die dann auch genutzt werden müssen. Ausnahmen sind Freigaben seitens der Fahrzeug- oder Reifenhersteller in Form so genannter Unbedenklichkeitsbescheinigungen (UBB). Für den Motorradfahrer als Verbraucher hat sich demnach nicht viel geändert. Möchte er einen anderen Reifen fahren als in den Papieren eingetragen, muss er sich beim Motorradoder Reifenfachhandel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen lassen. Mit dieser an Bord, befindet sich das Motorrad in einem vorschriftsmäßigen Zustand und der Fahrer hat bei der nächsten Polizeikontrolle bzw. Hauptuntersuchung (HU) diesbezüglich nichts zu befürchten. Beim Vorliegen einer entsprechenden UBB müssen die Reifen nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Ebenfalls bedarf es keiner Vorführung bei einer Prüforganisation, solange nur das Fabrikat, nicht aber die Reifengröße geändert wird. Zum 1. Oktober 2005 wurden die einheitlichen EU-Zulassungsdokumente eingeführt. Die anfangs ausgegebenen Dokumente zeigten bei einer Reifenfabrikatsbindung nicht den Reifentyp. Dies wurde jedoch inzwischen korrigiert, so dass bei den neueren Dokumenten die konkreten Reifenfabrikate wieder im Teil I eingetragen sind. Viele Freigaben zur Umrüstung werden auf den Internet-Seiten der Motorradreifen- und/oder Motorradhersteller als Download angeboten. Hier lohnt es sich, einfach mal reinzuschauen.
Und witzig ist dies: https://fragdenstaat.de/anfrage/reifenbi...ern-aufgehoben/
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