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Reifensuche California 1100i Speichenrad
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14.02.24 16:08
banane59 
Reifensuche California 1100i Speichenrad

Moin....
ich fahre Metzeler Metzeler Reifen
Mein Vorderreifen muss Neu.

Mein Reifanhändler sagt, es muss ein Schlauchreifen sein.
Die Bezeichnung ist: metzeler-lasertec-110-90-v18-61-v

Metzeler liefert den Reifen nicht mehr.

Frage1: müssen Vorder- und Hinterreifen vom selben hersteller sein?

Frage 2: Wo bekomme ich einen entsprechenden Vorderreifen?

Frage 3: Muss es wirklich ein Reifen MIT Schlauch sein?

Vielen Dank für die Antwort

Mein Mopped: California 1100 i Bj. 1993 KD

14.02.24 17:23
Mike_O. 
Re: Reifensuche California 1100i Speichenrad

Moin,

hast Du mal selbst ge-googelt?

Den Reifen gibt es wohl noch:
https://www.reifen.de/metzeler-lasertec-...8-61v--15884529
lagerhaltig, 3-5 Werktage

Ansonsten:
Speichenfelgen -> eigentlich immer mit Schlauch
Gleicher Hersteller vorne u. hinten? -> kommt drauf an was in Deinem KFZ Schein steht. Ziemlich sicher JA


Gruß,
Michael

14.02.24 18:03
banane59 
Re: Reifensuche California 1100i Speichenrad

Vielen Dank.

Den habe ich auch gefunden.
Mein Reifenhändler sagt jedoch, dass dieser SchlauchLOSE Reifen nicht zulässig sei, weil die Guzzi Speichenräder fährt.

Da bin ich aber auf folgendes gesossen: Reifenfabrikatsbindung

Viele Motorradfahrer irrten in der falschen Annahme, dass diese Änderung auch Motorräder
beträfe. Ausschließlich maßgebend für Motorräder ist jedoch die Richtlinie 97/24 EG (Kapitel
1: Reifen für 2-und 3-rädrige Fahrzeuge). Hier ist nach Ansicht des Verkehrsministeriums
nach wie vor die Möglichkeit einer Reifenfabrikatsbindung gegeben, sofern der jeweilige
Fahrzeughersteller hier fahrzeugspezifische Vorgaben definiert. Sachstand ist also eine
gültige Reifenfabrikatsbindung für Motorräder.
Nach wie vor können vom Hersteller bestimmte Reifentypen in die Fahrzeugpapiere
eingetragen werden, die dann auch genutzt werden müssen. Ausnahmen sind Freigaben
seitens der Fahrzeug- oder Reifenhersteller in Form so genannter
Unbedenklichkeitsbescheinigungen (UBB).
Für den Motorradfahrer als Verbraucher hat sich demnach nicht viel geändert. Möchte er
einen anderen Reifen fahren als in den Papieren eingetragen, muss er sich beim Motorradoder
Reifenfachhandel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen lassen. Mit dieser
an Bord, befindet sich das Motorrad in einem vorschriftsmäßigen Zustand und der Fahrer hat
bei der nächsten Polizeikontrolle bzw. Hauptuntersuchung (HU) diesbezüglich nichts zu
befürchten. Beim Vorliegen einer entsprechenden UBB müssen die Reifen nicht in die
Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Ebenfalls bedarf es keiner Vorführung bei einer
Prüforganisation, solange nur das Fabrikat, nicht aber die Reifengröße geändert wird.
Zum 1. Oktober 2005 wurden die einheitlichen EU-Zulassungsdokumente eingeführt. Die
anfangs ausgegebenen Dokumente zeigten bei einer Reifenfabrikatsbindung nicht den
Reifentyp. Dies wurde jedoch inzwischen korrigiert, so dass bei den neueren Dokumenten
die konkreten Reifenfabrikate wieder im Teil I eingetragen sind. Viele Freigaben zur
Umrüstung werden auf den Internet-Seiten der Motorradreifen- und/oder Motorradhersteller
als Download angeboten. Hier lohnt es sich, einfach mal reinzuschauen.



Und witzig ist dies:
https://fragdenstaat.de/anfrage/reifenbi...ern-aufgehoben/

16.02.24 09:34
Mike_O. 
Re: Reifensuche California 1100i Speichenrad

Hast recht, der verlinkte Reifen ist tatsächlich ein TL Reifen. Sorry.

Mal abgesehen davon, was sinnvoll ist. Ob Du Reifenmarken mischen kannst, ist davon abhängig was in Deinen Papieren steht.

Wenn Du den Metzeler nicht mehr in TT Version bekommst (wahrscheinlcih ist der dann eh steinalt...), und Hersteller nicht mischen darfst, wirst Du wohl auf ne verfügbare Reifenpaarung mit Freigabe umsteigen müssen. Ggf. Papiere ändern lassen. Dabei würde ich versuchen, die alte Reifenbindung ausgetragen zu bekommen. Gerade bei alten Motorräder findet man da ab und an noch nen verständigen TÜV Prüfer.

Good luck,
Michael

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